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Kirchenvorstand - KV

Der Kirchenvorstand vertritt die Kirchengemeinde in rechtlichen Angelegenheiten und verwaltet die Vermögenswerte der Gemeinde, dazu gehören die kircheneigenen Gelder, das Grundstück und die sich darauf befindenden Bauten. Vorsitzender des Kirchenvorstandes ist der Pfarrer der Gemeinde.

 

Kirchengemeinde 
St. Hedwig 
Norderstedt