| Kirchenvorstand - KV
Der Kirchenvorstand vertritt die Kirchengemeinde in rechtlichen Angelegenheiten
und verwaltet die Vermögenswerte der Gemeinde, dazu gehören die
kircheneigenen Gelder, das Grundstück und die sich darauf befindenden
Bauten. Vorsitzender des Kirchenvorstandes ist der Pfarrer der Gemeinde.
|